Beratungsgespräche

Beratung bei Krankenkassen-Angelegenheiten

Bei ITS Home sind wir uns bewusst, dass die Navigation durch Krankenkassen-Angelegenheiten eine komplexe Herausforderung darstellen kann. Deshalb bieten wir Beratungsgespräche an, um unseren Klienten und deren Familien bei der Bewältigung dieser Formalitäten zur Seite zu stehen.

Zuverlässiger Partner für Ihre Krankenkassen-Anliegen

Beratung & Unterstützung

Profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zur Aufklärung über Ihre Pflegeleistungen und Ansprüche gegenüber Krankenkassen. Unser Team unterstützt Sie mit persönlichen Tipps und Antworten auf Ihre Fragen.

Pflegegeld-Sicherung

Bewahren Sie Ihr Pflegegeld durch zielgerichtete Beratungstermine mit unseren Experten. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, um Kürzungen Ihres Pflegegeldes vorzubeugen, indem wir Sie über erforderliche Maßnahmen und Ihre Rechte aufklären.

Beratung für alle

Spezialisierte Beratung für Empfänger aller Pflegegrade, einschließlich Pflegegrad 1, sowie für Empfänger von Sachleistungen, um jedem individuellen Bedarf gerecht zu werden.

Unser Ziel

Wir möchten den Prozess für unsere Klienten so unkompliziert und transparent wie möglich gestalten. Unser erfahrenes Team setzt sich dafür ein, dass Sie das notwendige Wissen und die Informationen erhalten, um:

  • Ihre Rechte und Möglichkeiten verstehen.
  • Die Ihnen zustehenden Leistungen voll ausschöpfen können.

Für eine detaillierte Beratung und Antworten auf alle Ihre Fragen rund um Krankenkassen und Pflegeleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen den Weg zu erleichtern.

Ihr Wegweiser zur Pflegeberatung: Verpflichtungen, Ziele und freiwillige Unterstützung

Verpflichtung zur Pflegeberatung

Laut § 37 Absatz 3 SGB XI sind alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Hier ein schneller Überblick über die erforderlichen Beratungstermine:

  • Pflegegrad 1: Beratung nicht vorgeschrieben (freiwillige Beratung möglich)
  • Pflegegrad 2 bis 3: Einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 bis 5: Einmal pro Vierteljahr

Ziele der Pflegeberatung

Der verpflichtende Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Einschätzung der Pflegesituation
  • Persönliche Beratung und Hilfestellung
  • Erarbeitung von Lösungsansätzen
  • Aufzeigen unbekannter Möglichkeiten
  • Sicherstellen der Pflegequalität

Freiwillige Beratung

Sowohl Empfänger von Pflegesachleistungen als auch Empfänger von Pflegegrad 1  profitieren ebenfalls von einer freiwilligen Beratung.

Die Kosten für diese Beratung werden einmal pro Halbjahr von der Pflegekasse übernommen.

Für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um Ihre Pflege und die Zusammenarbeit mit Krankenkassen, stehen wir Ihnen bei ITS Home zur Verfügung. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und den Weg zu erleichtern.

Aktuelles

Freier WG-Platz in Berlin-Buch

Fragen Sie gerne ein Doppelzimmer an oder lassen Sie sich für ein Einzelzimmer auf die Warteliste eintragen.

Freie Stellen bei ITS Home

1 Pflegefachkraft und 1 Pflegehelfer WG und ambulant zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesucht. Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d) ab sofort wieder möglich!