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Beratungsgespräche

Beratung bei Krankenkassen-Angelegenheiten

Bei ITS Home sind wir uns bewusst, dass die Navigation durch Kranken­kassen-Angele­gen­heiten eine komplexe Heraus­for­derung darstellen kann. Deshalb bieten wir Beratungs­ge­spräche an, um unseren Klienten und deren Familien bei der Bewäl­tigung dieser Forma­li­täten zur Seite zu stehen.

Zuverlässiger Partner für Ihre Krankenkassen-Anliegen

Beratung & Unterstützung

Profi­tieren Sie von unserer umfas­senden Beratung zur Aufklärung über Ihre Pflege­leis­tungen und Ansprüche gegenüber Kranken­kassen. Unser Team unter­stützt Sie mit persön­lichen Tipps und Antworten auf Ihre Fragen.

Pflegegeld-Sicherung

Bewahren Sie Ihr Pflegegeld durch zielge­richtete Beratungs­termine mit unseren Experten. Wir bieten Ihnen umfas­sende Beratung, um Kürzungen Ihres Pflege­geldes vorzu­beugen, indem wir Sie über erfor­der­liche Maßnahmen und Ihre Rechte aufklären.

Beratung für alle

Spezia­li­sierte Beratung für Empfänger aller Pflege­grade, einschließlich Pflegegrad 1, sowie für Empfänger von Sachleis­tungen, um jedem indivi­du­ellen Bedarf gerecht zu werden.

Unser Ziel

Wir möchten den Prozess für unsere Klienten so unkom­pli­ziert und trans­parent wie möglich gestalten. Unser erfah­renes Team setzt sich dafür ein, dass Sie das notwendige Wissen und die Infor­ma­tionen erhalten, um:

  • Ihre Rechte und Möglich­keiten verstehen.
  • Die Ihnen zuste­henden Leistungen voll ausschöpfen können.

Für eine detail­lierte Beratung und Antworten auf alle Ihre Fragen rund um Kranken­kassen und Pflege­leis­tungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen den Weg zu erleichtern.

Ihr Wegweiser zur Pflegeberatung: Verpflichtungen, Ziele und freiwillige Unterstützung

Verpflichtung zur Pflegeberatung

Laut § 37 Absatz 3 SGB XI sind alle Pflege­geld­emp­fänger mit Pflegegrad 2 bis 5 zu einer persön­lichen Beratung verpflichtet. Hier ein schneller Überblick über die erfor­der­lichen Beratungs­termine:

  • Pflegegrad 1: Beratung nicht vorge­schrieben (freiwillige Beratung möglich)
  • Pflegegrad 2 bis 3: Einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 bis 5: Einmal pro Vierteljahr

Ziele der Pflegeberatung

Der verpflich­tende Beratungs­einsatz gemäß § 37.3 SGB XI verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Einschätzung der Pflege­si­tuation
  • Persön­liche Beratung und Hilfe­stellung
  • Erarbeitung von Lösungs­an­sätzen
  • Aufzeigen unbekannter Möglich­keiten
  • Sicher­stellen der Pflege­qua­lität

Freiwillige Beratung

Sowohl Empfänger von Pflege­sach­leis­tungen als auch Empfänger von Pflegegrad 1  profi­tieren ebenfalls von einer freiwil­ligen Beratung.

Die Kosten für diese Beratung werden einmal pro Halbjahr von der Pflege­kasse übernommen.

Für eine umfas­sende Beratung und Unter­stützung bei allen Fragen rund um Ihre Pflege und die Zusam­men­arbeit mit Kranken­kassen, stehen wir Ihnen bei ITS Home zur Verfügung. Wir sind hier, um Sie zu unter­stützen und den Weg zu erleichtern.